Gibt es den „typischen Mittelständler“? Nicht für uns. Es gibt Familienunternehmen, inhabergeführte Firmen, kleinere Konzerne, größere Handwerksbetriebe,
international gefragte Spezialisten und viele mehr. Daher bieten wir hier unseren Mandanten nicht nur eine umfassende, sondern auch ausgesprochen
individuelle Betreuung. Ob bei Steueraufgaben, bei strategischen Fragen, bei der Rechnungslegung (IFRS, HGB), bei Abschluss- und Sonderprüfungen,
spezifischen Gutachten oder Unternehmensumwandlungen (u. a. Nachfolgeregelung).
Flexibilität ist Expertise, die zu Ihnen passt.
Kennzeichnend für fast alle Mittelständischen Unternehmen sind das starke persönliches Engagement der Eigentümer und eine ausgeprägte Flexibilität.
Hier fallen Entscheidungen oft den ausschlaggebenden Tick schneller. Hier kommen Innovationen vielfach früher zum Tragen. Und hier sind dann auch
fundierte Informationen als Basis für „die Weichenstellungen“ essentiell. Auch diese Entscheidungsgrundlagen liefern wir Ihnen mit unserer breit gefächerten
Expertise aus den verschiedenen von uns betreuten Branchen. Dafür denken wir interdisziplinär – und dafür engagieren wir uns persönlich in Ihrem Sinne.
Genossenschaften gewinnen wieder an Beliebtheit. So macht nicht zuletzt auch der hier charakteristische Netzwerkgedanke diese Gesellschaftsform für
viele neue Gründer attraktiv. Wir betreuen Genossenschaften aus verschiedenen Branchen bereits seit vielen Jahren in steuerlichen Angelegenheiten
sowie bei der Rechnungslegung, beim Jahresabschluss und den Bilanzen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Prüfung gemäß § 53 GenG einschließlich Prüfung
der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Dazu vertreten wir die Interessen unserer Mandanten auch gegenüber
Behörden.
Das Gesetz regelt manches. Den Erfolg steuern Sie.
Allein die Bezeichnung „Genossenschaft“ ist für eine unbeschränkte Steuerpflicht nicht ausreichend. Vielmehr muss die Genossenschaft den Vorgaben
des GenG entsprechen. Darüber hinaus gibt es auch Regeln für eine Befreiung von der Körperschaftssteuer. Mit unserer umfassenden Expertise erstellen
wir Ihre Steuererklärungen in allen relevanten Bereichen und prüfen die Richtigkeit der Bescheide. Außerdem unterstützen wir Sie bei steuerlichen
Betriebsprüfungen, bei Unternehmensbewertungen und in speziellen Fragen wie z.B. Gewerbesteuer, Umsatzsteuer oder Kapitalertragsteuer. Wichtig ist
uns in jedem Fall auch eine vorausschauende Beratung für die optimale Steuergestaltung.
Kosten- und Leistungsdruck, sich rasch wandelnde Rahmenbedingungen und immerwieder neue rechtliche Vorgaben beeinflussen stark die Arbeit des
öffentlichen Sektors und seiner Unternehmen. Über die laufende Steuerberatung hinaus, sind daher hier zunehmend auch unsere Leistungen hinsichtlich
einer gesamtwirtschaftlichen Geschäftsgestaltung zunehmend gefragt. Auch bei Prüfungen nach §53 HGrG ergeben sich aus unserem Engagement oft
wertvolle Erkenntnisse zur vorteilhaften Weiterentwicklung von unternehmerischen Prozessen.
In öffentlicher Hand. Und in unserer Begleitung.
Unsere Expertise im öffentlichen Sektor umfasst u. a. Beratungen für Ver- und Entsorger, öffentliche Wohnungsunternehmen, Kulturbetriebe oder
Unternehmen des Sozialen Bereichs. Wir beraten und begleiten Gebietskörperschaften und ganz oder teilweise in kommunaler Hand befindliche
Gesellschaften bzw. Unternehmen auch bezüglich des Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF), prüfen Jahresabschlusse und Geschäftsführung
sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß dem HGrG.