PRÜFEN HEISST VERSTEHEN.
Die Jahresabschlussprüfung auf gesetzlicher oder freiwilliger Basis ist eine unserer Kernkompetenzen.
Diese und alle weiteren Leistungen wie z.B. Sonderprüfungen, Gutachten oder MaBV-Prüfberichte stellen wir Ihnen hier in der Übersicht vor.
Für jede unserer Prüfungen bildet ein Prinzip immer die Basis: profundes Verständnis für das Geschäft und die Branche des Mandanten.
Im Rahmen einer Prüfung ergibt sich so für Sie auch automatisch ein Gewinn an wertvollen Kenntnissen zu Ihrem Unternehmen. In enger
Abstimmung und laufender Koordination helfen wir unseren Mandanten außerdem, Risiken früh zu erkennen und Lösungsvorschläge zeitig umzusetzen.
Und: Wir beherzigen auch für uns selbst, was wir Ihnen versprechen. So haben wir unsere Expertise mit Erfolg der Qualitätskontrollprüfung nach
§ 57a WPO (peer review) unterzogen – und führen auch bei unseren Berufskollegen entsprechende Prüfungen durch.
MEHR ALS EIN PRÜFENDER BLICK
Konzernabschlüsse sind nicht mehr nur für die „Big Player“ relevant.
Heute haben auch viele mittelständische Unternehmen – durch Wachstum
oder strategische Allianzen – konzernartige Strukturen.
Das Ganze im Einzelnen betrachtet.
Ein Schwerpunkt der Konzernabschlussprüfung ist die Prüfung der
korrekten Übernahme aller Einzelabschlüsse der involvierten Unternehmen
im Konzernabschluss.
Einen wichtiger Bestandteil stellt außerdem die Prüfung
von ggf. konsolidierungsbedingten Anpassungen dar.
Und auch hier sehen wir unsere Aufgabe darin, durch die Prüfung mögliche
Risiken im Geschäftsumfeld zu identifizieren sowie Hinweise zur
Verbesserung interner Abläufe zu geben.
Die Erfüllung aller Terminvorgaben hat dabei für uns ebenfalls oberste Priorität.
Leistung auf dem Punkt
Konzernabschlussprüfung nach HGB
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Sowohl für den Gesamtkonzern wie auch
einzeln für Tochter- bzw. Mutterunternehmen
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Prüfung der Rechnungslegung nach internationalen Standards
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Prüfung des Reporting-Packages
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Aussagefähige Dokumentation der Ergebnisse